07.12.2023 - 9.1 Haushaltssatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V vom Amtsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen des Amtsausschusses nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Herr Schnellhammer berichtet, dass der Finanzausschuss der Haushaltssatzung 2024/2025 zugestimmt hat.

 

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Beschluss:

 

Die Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen ohne die Anschaffung eines ELW.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         16

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache