11.06.2020 - 6.2 Satzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Unter Berücksichtigung der Beitragsforderung des Wasser- und Bodenverbandes

„Uecker-Haffküste“ für die Jahre 2018 sowie 2019 und der daraus resultierenden

Unterdeckung ergeben sich neue Kalkulationsgrundlagen.

 

Diskussion:

-          Warum muss erhöht werden?

-          Große Biberschäden, Kommunen sind für Biberschäden zuständig, für das Land wäre das freiwillig.

-          Kaputte Maschinen

-          Deichschäden in Mönkebude.

-          Die Gebühren werden auf die Bürger umgelegt.

-          Kann auch passieren, wenn die Fördermittel für Biberschäden kommen, die Gebühren wieder runtergesetzt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt mit 6 Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung die Satzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin über die Erhebung von

Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-

Haffküste“.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache

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