12.09.2023 - 6.2 Genehmigungsverfügung zur 2. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 02.05.2023 beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite und der vogesehenen Aufnahme eines Investitionskredites genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 05.07.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 700.000 EUR genehmigt. 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023 wurde in Höhe von 140.000 EUR genehmigt.

 

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept wurde geprüft. Dies wurde per Schreiben vom 05.07.2023 mitgeteilt. Die Hinweise der Kommunalaufsicht sind in den beigefügten Anlagen einzusehen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertreter nehmen die Verfügung zur Kenntnis.

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