12.09.2023 - 6.3 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 12.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Diana Schlumm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
1. Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V, 441) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern
die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO
M-V) geändert. Mit der Änderung wurde die Rasseliste sogenannter Kampfhunde ersatzlos
gestrichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten
eines Hundes orientieren. Dies macht eine Umbenennung von Kampfhund in Gefährlicher Hund
erforderlich.
2. Zur korrekten Erfassung einer Steuerbefreiung für hilfsbedürftige Personen sollen die
Merkzeichen aus dem Schwerbehindertenausweis aufgenommen werden.
3. Die Gemeindevertretung Altwarp hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes am 02.05.2023 für die Anpassung des Hebesatzes der
Hundesteuer ausgesprochen.
Der Steuersatz für die Berechnung der Hundesteuer soll zum 01.01.2024 erhöht werden.
Die Gemeindevertreter diskutieren kurz über die Varianten und entscheiden sich für die Variante 1:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
-für den 1. Hund 30,00 EUR
-für den 2. Hund 60,00 EUR
-für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00 EUR
-für gefährliche Hunde 500,00 EUR
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
409,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
111,7 kB
|
