12.09.2023 - 6.3 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 1. Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V, 441) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern  

    die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO   

    M-V) geändert. Mit der Änderung wurde die Rasseliste sogenannter Kampfhunde ersatzlos

    gestrichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten  

    eines Hundes orientieren. Dies macht eine Umbenennung von Kampfhund in Gefährlicher Hund

    erforderlich.

 

2. Zur korrekten Erfassung einer Steuerbefreiung für hilfsbedürftige Personen sollen die

    Merkzeichen aus dem Schwerbehindertenausweis aufgenommen werden.

 

3. Die Gemeindevertretung Altwarp hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des  

    Haushaltskonsolidierungskonzeptes am 02.05.2023 für die Anpassung des Hebesatzes der

    Hundesteuer ausgesprochen.

    Der Steuersatz für die Berechnung der Hundesteuer soll zum 01.01.2024 erhöht werden.

 

 

Die Gemeindevertreter diskutieren kurz über die Varianten und entscheiden sich für die Variante 1:

 

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

-für den 1. Hund     30,00 EUR

-für den 2. Hund     60,00 EUR

-für den 3. und jeden weiteren Hund  120,00 EUR

-für gefährliche Hunde    500,00 EUR

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Altwarp mit den Änderungen lt. Protokoll.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache