07.09.2023 - 6.3 Widmung einer Verkehrsanlage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Ahlbeck hat im August 2023 das letzte Teilstück der Erschließungsanlage "Am Naegelberg" fertiggestellt. Um den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße zu erlangen, bedarf es der Widmung gemäß § 7 StrWG M-V. Diese wird durch den Träger der Straßenbaulast verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Da es sich bei der Verkehrsanlage um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V handelt, ist die Gemeinde Ahlbeck Träger der Straßenbaulast und ihr obliegt die Entscheidung über die Widmung für den öffentlichen Verkehr.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, das Teilstück der Straße "Am Naegelberg" in der Gemarkung Ahlbeck, Flur 3, Flurstücke 321/6 tlw., 320/3, 318/5, 317/5, 316/3, 313/4, 310/3, 308/4, 306/4, 305/4 tlw., 309/1 tlw., 316/7, 317/11, 318/10, 320/6 und 321/11. als Gemeindestraße i.S.d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die öffentliche Verkehrsanlage beginnt und endet an der vorhandenen öffentlichen Straße "Am Naegelberg" (siehe beiliegendem Lageplan). Es werden keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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