07.09.2023 - 6.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den anliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Drucksache