11.07.2023 - 6.2 Entlastung der Bürgermeisterin nach § 60 Abs. 5...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 11.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeisterin Stein erklärt sich befangen und verlässt den Sitzungsraum. Der 1. stellvertretende Bürgermeister Herr Haacker übernimmt die Sitzungsleitung.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Grambin zum 31.12.2021 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden
