11.07.2023 - 6.2 Entlastung der Bürgermeisterin nach § 60 Abs. 5...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Stein erklärt sich befangen und verlässt den Sitzungsraum. Der 1. stellvertretende Bürgermeister Herr Haacker übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Grambin zum 31.12.2021 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Greambin beschließt, der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

 

Die Bürgermeisterin übernimmt wieder die Sitzungsleitung.