06.07.2023 - 6.2 Grundsatzbeschluss zum grundhaften Ausbau "Egge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin plant den grundhaften Ausbau der „Eggesiner Straße“ einschließlich Nebenanlagen. Für den Ausbau der Straße sollen mögliche Förderungen bzw. Zuwendungen eingeworben werden.

 

 

Für die Beantragung von Zuwendungen ist es bereits vor Antragstellung erforderlich, eine Vorplanung für die technischen und finanziellen Parameter zu beauftragen.

In der aktuellen Nachtragshaushaltssatzung sind keine finanziellen Mittel für das Vorhaben eingestellt. Die entsprechenden erforderlichen finanziellen Mittel sind somit in die Haushaltsplanung 2024/2025 einzubringen.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde sollen die technischen Parameter festgelegt werden. Diese sind Grundlage für die durchzuführende Ausschreibung der Planungsleistungen.

Es wird vorgeschlagen, eine stufenweise Beauftragung der Planung durchzuführen.

 

1. Schritt: Leistungsphase 1 – 4 bis einschließlich Genehmigungsplanung

2. Schritt: Leistungsphase 5 – 9 ab Ausführungsplanung.

 

Abhängig von der Gewährung möglicher Zuwendungen entscheidet die Gemeinde über eine weitere Vergabe der Planungsleistungen in Phase 2.

 

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Planungskosten. Da nur eine Straße saniert werden kann, wurde die Eggesiner Straße favorisiert – als normale Straße mit ebenerdigem Gehweg.

          

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt grundsätzlich, die Eggesiner Straße einschließlich Nebenanlagen grundhaft auszubauen. Die Gemeindevertretung beschließt außerdem, die für die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung 2024/2025 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         1

        0