05.09.2023 - 7.4 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 3/2018 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Mit DS 22/086/14 hat die Gemeindevertretung Grambin am 08.12.2022 den o.g. Bebauungsplan erneut zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung betroffener Behörden bestimmt. Die Planungsunterlagen lagen in der Zeit vom 01.02.2023 – 03.03.2023 öffentlich aus. Den betroffenen Behörden wurde Gelegenheit gegeben zu den geänderten Teilen der Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Abwägungstabelle und die sich daraus angepassten Planunterlagen liegen nunmehr vor.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

  1. Die während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf und der Begründung dazu vorgebrachten Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage abgewogen. Die Ergebnisse werden mitgeteilt. 
  2. Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 KV M-V und unter Beachtung des vorstehenden Abwägungsbeschlusses den Bebauungsplan Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser“ der Gemeinde Grambin (Stand 07/2023), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 
  3. Die unter Beachtung des vorstehenden Abwägungsbeschlusses ergänzte Begründung der v. g. Satzung wird gebilligt.  
  4. Der Bebauungsplan Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser“ der Gemeinde Grambin ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser“ der Gemeinde Grambin während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  5. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache