05.09.2023 - 7.3 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 3/2018 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser Grambin“ der Gemeinde Grambin. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung.
Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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249,3 kB
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