29.06.2023 - 7.1 Ergänzung zur Klarstellungssatzung gemäß § 34 A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hintersee
- Datum:
- Do, 29.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die Bebauung Dorfstraße 120, 121, 39 a, 39 b sowie für den Bereich an der Dorfstraße 42 besteht keine eindeutige Abgrenzung gegenüber dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und dem Außenbereich. Es ist notwendig, eindeutig zu regeln, welche Bereiche nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – zu beurteilen sind.
Diese Bereiche werden mit dieser Satzung klargestellt.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee erlässt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Ergänzung zur Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Satzung und der Geltungsbereich sind als Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschlussvorlage.
- Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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