29.06.2023 - 7.1 Ergänzung zur Klarstellungssatzung gemäß § 34 A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die Bebauung Dorfstraße 120, 121, 39 a, 39 b sowie für den Bereich an der Dorfstraße 42 besteht keine eindeutige Abgrenzung gegenüber dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und dem Außenbereich. Es ist notwendig, eindeutig zu regeln, welche Bereiche nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – zu beurteilen sind.

Diese Bereiche werden mit dieser Satzung klargestellt.

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee erlässt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Ergänzung zur Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Satzung und der Geltungsbereich sind als Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

  1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache