29.06.2023 - 5.2 Umbenennung der Dorfstraße auf Grund einer Name...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do., 29.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch das Innenministerium M-V sind die Gemeinden aufgefordert worden, sich mit der Umbenennung doppelter Straßennamen zu befassen.
Auf dem Gemeindegebiet Luckow führen zwei Straßen den Namen „Dorfstraße“. Die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion insbesondere für Rettungsdienst und Post ist hier nur gegeben, wenn durch Dritte neben dem amtlichen Gemeindenamen der Ortsteilnamen zugefügt wird. Auf Grund von vermehrten Verwechslungen macht es sich, um künftige Irreführungen zu vermeiden, erforderlich, gleichnamige Straße im Gemeindegebiet umzubenennen.
In der Gemeinde Luckow sind in der Dorfstraße 187 Personen mit Hauptwohnsitz und im Ortsteil Rieth 75 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bei den Gewerbeanmeldungen sind unter der Dorfstraße in Luckow 20 Gewerbetreibende und in Rieth 19 Gewerbetreibende registriert. Im Ergebnis sind somit im Ortsteil Rieth weniger Einwohner von einer Straßenumbennung betroffen. Um für die Einwohner in diesen Prozess einzubinden, sollten sie an der Namensfindung beteiligt werden.
Des Weiteren verständigen sich die Gemeindevertreter darauf, dass am 07.09.2023 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Rieth eine Einwohnerversammlung zu dieser Thematik durchgeführt werden soll. Alle Einwohner bzw. Grundstückseigentümer aus der Dorfstraße erhalten hierfür eine persönliche schriftliche Einladung. Alle anderen Riether Einwohner werden über einen Aufruf im Amtsblatt informiert. Bis zur Einwohnerversammlung ist durch das Amt abzuprüfen, welche Kosten auf die Bürger bzw. Gewerbetreibende zukommen. Des Weiteren sollen die Einwohner Straßennamensvorschläge einreichen dürfen. Über den neuen Straßennamen befindet dann im Nachgang die Gemeindevertretung.
