25.06.2020 - 7.5 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Firma ENERPARC Solar Invest 168 GmbH als Vorhabenträger beabsichtigt die Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und möchte im gekennzeichneten
Bereich eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten. In diesem Zusammenhang ist
dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Dar-
stellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan
stellt den Planungsraum als Fläche – Sondergebiet für Bundeswehr dar. Die geplante
Nutzung als Sondergebiet Photovoltaik lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll
zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert
werden. In Abstimmung zwischen der Stadt und der Firma ENERPARC Solar Invest 168
GmbH soll ein Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. In einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag soll fest-
gelegt werden, dass der Eigentümer das Bauvorhaben nach den allgemeinen anerkann-
ten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen, sowie alle Kosten zu übernehmen
hat, die mit dieser Planung verbunden sind.
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin wird wie folgt geändert:
- Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet im südöstlichen Bereich der Militärliegen-
schaft Eggesin-Karpin, mit einer Fläche von ca. 23,37 ha das Flurstück 29/3 und
29/4 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin teilweise betreffend, welche im beiliegen-
den Plan (Anlage 1) gekennzeichnet sind. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin-II“ der Stadt Eggesin. Die bisherige
Darstellung als „Sondergebiet für Bundeswehr“ soll in „Sondergebiet Photovoltaik“
geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 2
beigefügten Kartenausschnitt.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung
der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt
werden.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist orts-
üblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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437,9 kB
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