14.12.2023 - 7.4 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Frau Becker erläutert die letzten Änderungen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen mit den notwendigen Änderungen vom 12.12.2023.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         12

         0

        2

 

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Anlagen zur Drucksache