14.12.2023 - 7.3 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde die Zweitwohnungssteuersatzung vom 13.03.2009, geändert durch Satzung vom 28.09.2010, grundlegend überarbeitet.

Gleichzeitig wird mit der Satzung der Steuersatz für 2024 von 12 v. H. des Mietaufwandes und ab dem Kalenderjahr 2025 von 15 v. H. des Mietaufwandes festgesetzt.

Die Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

 

Frau Hansow fragt, auf wie viele Fälle sich die Steuer bezieht. Frau Becker antwortet, 23 Fälle.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Eggesin.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         14

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache