14.12.2023 - 7.1 Widmung von Verkehrsflächen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
23/280/00 Widmung von Verkehrsflächen
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadt Eggesin hat 2023 die restlichen Erschließungsanlagen im B-Plan-Gebiet "Habichtstraße" fertiggestellt. Um den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße zu erlangen, bedarf es der Widmung gemäß § 7 StrWG M-V. Diese wird durch den Träger der Straßenbaulast verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Da es sich bei der Verkehrsanlage um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V handelt, ist die Stadt Eggesin Trägerin der Straßenbaulast und ihr obliegt die Entscheidung über die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Erschließungsanlage „Sperberstraße“ in der Gemarkung Eggesin, Flur 3, Flurstücke 433/5, 432/9 und 436/134 als Gemeindestraße i. S. d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe beiliegendem Lageplan). Des Weiteren wird als Weiterführung der vorhandenen Habichtstraße das Flurstück 399/1 tlw. in der Gemarkung Eggesin, Flur 3, als Gemeindestraße i. S. d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die öffentliche Verkehrsanlage beginnt an der vorhandenen öffentlichen Habichtstraße und endet nach ca. 20 m in einem Wendehammer (siehe beiliegendem Lageplan). Es werden für beide öffentlichen Straßen keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,5 kB
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