23.11.2023 - 5.3 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 23.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Diskussion:
Frau Becker informiert über die Haushaltssatzung:
- Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen sowie das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen festgesetzt,
- Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der laufenden Ein-und Auszahlungen festgesetzt.
- Zu den Besonderheiten gehört die Zinsentwicklung. Die Zinsen für den Kassenkredit müssen im Haushalt erwirtschaftet werden.
- Der Ergebnishaushalt kann ausgeglichen werden. Der Haushaltsausgleich ist da. Der Ausgleich im Finanzhaushalt ist nicht gegeben.
- Es ist ein Anstieg der Steuereinnahmen zu verzeichnen.
- Die Steuerhebesätze sind unverändert geblieben.
- Der Eigenbetrieb wurde entschuldet und so können wir wieder investieren.
- Mittel sind unter anderem eingeplant für:
- Umbaustraße Markt
- Sanierung Bauhof
- Ausbau Wiesenstraße Friedhofsmauer
- Löschgruppenfahrzeug
- Schulneubau
- Wir machen nicht alles auf einmal, aber wir sind auf einem guten Weg.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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151,8 kB
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