23.11.2023 - 5.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsore...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 23.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Anne Kerber
Wortprotokoll
Der Hauptausschuss hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eggesin über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € bis 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Stadt Eggesin hat mit 26 Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung der 56. Randow-Festtage Sponsoringverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über eine Annahme von Sponsoringleistungen in Höhe von 6.650,00 € abgestimmt werden.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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329,1 kB
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