21.09.2023 - 7.2 Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eggesin wurde durch die Stadtvertretung am 22.06.2023 bechlossen.

 

Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind mit Schreiben vom 01.08.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

 

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 13.100.000 EUR wurde anteilig in Höhe von 11.500.000 EUR genehmigt.  

 

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Die Informationsvorlage wird von den Stadtvertretern zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         0

        0