07.09.2023 - 6.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 07.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Wortprotokoll
Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Mit Schreiben vom 26.07.2023 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge der Prüfung des 1. Nachtragshaushalts 2023 auch die Beurteilung der Haushaltssicherung vorgenommen.
Hiernach sind die Maßnahmen 2022-001 bis 2022-006 auf ihre Umsetzung zu prüfen und die monetären Auswirkungen darzustellen.
Die freiwilligen Leistungen sind auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Weiterhin wird aufgezeigt, auf welchen Handlungsfeldern die untere Rechtsaufsichtsbehörde weitere Konsolidierungspotenziale sieht.
Frau Becker informiert, dass seitens des Finanzausschusses die Empfehlung gegen wurde, die Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2024 auf 12 % und zu 01.01.2025 auf 15 % zu erhöhen.
Ebenfalls soll die Verwaltungsgebührensatzung überarbeitet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit den n. g. Änderung zu beschließen.
- Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2024 auf 12 %
zum 01.01.2025 auf 15 %
- Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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338,6 kB
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