14.12.2023 - 6.4 Annahme und Verwendung von Sponsoringleistungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes Mönkebude 2023 mit den n. g. Firmen/ Personen Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

 Brigitte Zirzow, Mönkebude    200,00 EUR

 EDEKA-Märkte, Jörg Berndt, Mönkebude  150,00 EUR

 Dr. Mossner & Kühnl-Mossner, Mönkebude  150,00 EUR

 Haff-Floristik, Carmen Gärtner, Mönkebude  150,00 EUR

 Autohaus Grimm GmbH, Torgelow       300,00 EUR

 

        950,00 EUR

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Sponsoringleistungen i.H.v. insgesamt

950,00 EUR für den Weihnachtsmarkt Mönkebude 2023 anzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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