16.11.2023 - 6.3 Widmung einer Verkehrsanlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
23/206/20 Widmung einer Verkehrsanlage
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Mönkebude hat im Oktober 2023 die Erschließungsanlage im B-Plan-Gebiet "Alter Sportplatz" fertiggestellt. Um den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße zu erlangen, bedarf es der Widmung gemäß § 7 StrWG M-V. Diese wird durch den Träger der Straßenbaulast verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Da es sich bei der Verkehrsanlage um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V handelt, ist die Gemeinde Mönkebude Trägerin der Straßenbaulast und ihr obliegt die Entscheidung über die Widmung für den öffentlichen Verkehr. Gleichzeitig ist die Gemeinde gemäß § 51 Abs. 1 StrWG M-V für die Vergabe des Straßennamen zuständig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Erschließungsanlage in der Gemarkung Mönkebude, Flur 1, Flurstück 292, tlw. als Gemeindestraße i. S. d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die öffentliche Verkehrsanlage beginnt an der vorhandenen öffentlichen Straße "Mitteldrift" und endet nach ca. 85 m in einem Wendehammer (siehe beiliegendem Lageplan). Es werden keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt. Des Weiteren erhält die öffentliche Straße den Straßennamen "Alter Sportplatz".
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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342,7 kB
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