26.10.2023 - 6.1 Winterdienstvereinbarungen Gehwege
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
23/197/20 Winterdienstvereinbarungen Gehwege
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In den vergangenen Jahren wurde durch die Gemeinde die Dienstleistung zur Übernahme des Winterdienstes auf den Gehwegen angeboten. Diese Leistung wurde durch einige Anlieger in Anspruch genommen.
Durch die Verwaltung wurden 4 Kalkulationsvarianten (siehe Anlage) erstellt.
Variante 1: Kalkulation mit 25 Einsatzstunden und 30 % umlagefähigen Winterdienstanteil
Frontmeterpreis: 6,39 €
Variante 2: Kalkulation mit 20 Einsatzstunden und 30 % umlagefähigen Winterdienstanteil
Frontmeterpreis: 6,11 €
Variante 3: Kalkulation mit 25 Einsatzstunden und 20 % umlagefähigen Winterdienstanteil
Frontmeterpreis: 5,11 €
Variante 4: Kalkulation mit 20 Einsatzstunden und 20 % umlagefähigen Winterdienstanteil
Frontmeterpreis: 4,82 €
Die Meteranzahl basiert auf die Vereinbarungen der Winterperiode 2022/23. Die Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für die Einsatzplanung wurde die Position „Personal Organisation Bauhof“ der Kalkulation hinzugefügt. Bei starken wirtschaftlichen Schwankungen kann die Kalkulation zukünftig angepasst werden.
Derzeit ist es noch nicht erforderlich eine Mehrwertsteuer auf die Winterdienstvereinbarungen zu erheben (da der Winterdienst zur Gemeinde und nicht zum BgA zählt). Erst ab dem Kalenderjahr 2025 ist dies erforderlich. Folglich können wir die Winterdienstvereinbarungen der Winterperioden 2023/24 (Fälligkeit im November bzw. Dezember 2023) sowie 2024/25 (Fälligkeit November 2024) noch ohne Mehrwertsteuer verbuchen. Ab der Winterperiode 2025/26 müssen wir uns dann die Gemeinde expliziert anschauen, ob es notwendig ist.
Ich bitte um Beachtung, dass der Winterdienst Gemeindeaufgabe ist und nicht in den Aufgabenbereich des BgA zählt.
Um möglichst viele Einwohner zu erreichen, könnte die Anlage 4 „Hinweis Winterdienstvereinbarungen“ ins Amtsblatt gedruckt oder in der Gemeinde ausgehangen werden.
Herr Schubert informiert, dass er mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Duchow, eine Variante 5 besprochen hat, nach der der Frontmeterpreis aus dem vergangenen Jahr i.H.v. 6,73 €
übernommen wird.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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202,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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116,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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351,1 kB
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