10.08.2023 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 10.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat zur Förderung der Freiwillen Feuerwehr Mönkebude von der
Lünse Ing.-Büro GmbH, Ueckermünde, eine Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.
Weiterhin hat die Gemeinde Mönkebude für die Vorbereitung und Durchführung des Strand-/
Sommerfestes 2023 mit den n. g. Firmen Sponsoringverträge abgeschlossen.
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Gaststätte Strandhalle, Mönkebude |
300,00 € |
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Getränkehandel Brückner, Mönkebude |
350,00 € |
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Kiosk „Strandoase“, Mönkebude |
200,00 € |
