10.08.2023 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat zur Förderung der Freiwillen Feuerwehr Mönkebude von der

Lünse Ing.-Büro GmbH, Ueckermünde, eine Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.

 

Weiterhin hat die Gemeinde Mönkebude für die Vorbereitung und Durchführung des Strand-/

Sommerfestes 2023 mit den n. g. Firmen Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Gaststätte Strandhalle, Mönkebude

300,00 €

Getränkehandel Brückner, Mönkebude

350,00 €

Kiosk „Strandoase“, Mönkebude

200,00 €

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spende und die Sponsoringleistungen i. H. v. insgesamt 1.100,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0