15.12.2022 - 6.3 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 03.03.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll um mindestens 2 % zum 01.01.2023 angehoben werden. Derzeit beträgt die Bemessungshöhe 10 %. In der Tabelle wird die finanzielle Auswirkung von einer Erhöhung des Hebesatzes von 2 % und von 5 % dargestellt.

 

 

 

   Hebesatz 

     12 %

      15 %

  finanzielle Auswirkung

  371,00 €

  928,00 €

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Liepgarten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache