08.12.2022 - 7.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes am 27.08.2022 hat die Gemeinde Grambin vom Förderverein Lions Club Ueckermünde-Stettiner Haff eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.

  

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt, die Spende in Höhe von 200,00 € vom Förderverein Lions Club Ueckermünde-Stettiner Haff anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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