08.12.2022 - 7.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Do, 08.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes am 27.08.2022 hat die Gemeinde Grambin vom Förderverein Lions Club Ueckermünde-Stettiner Haff eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.