16.11.2022 - 7.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Meier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Mi., 16.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich wesentlichen Änderungen, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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