16.11.2022 - 7.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Meier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich wesentlichen Änderungen, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        4

        1

        1

 

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Anlagen zur Drucksache