16.11.2022 - 7.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Mi., 16.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur finanziellen Unterstützung des Kult-Dorffestes hat die Gemeinde Meiersberg von der Sparkasse Uecker-Randow einen Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.
