16.11.2022 - 7.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 Zur finanziellen Unterstützung des Kult-Dorffestes hat die Gemeinde Meiersberg von der Sparkasse Uecker-Randow einen Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Spende von der Sparkasse Uecker-Randow in Höhe von 250,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

         0

        0