16.11.2022 - 7.1 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 16.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.Klicken Sie hier für Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt für das Haushaltsjahr 2023

die Anlage Gebührenkalkulation in Form der 1. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge

der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“ und „Landgraben“.

Die Gebührensätze betragen  

5,27 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Uecker-Haffküste“ und 

7,79 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Landgraben“. 

Für das Schöpfwerk Polder 10/11 sind es  15,37 Euro je Hektar,

für das Schöpfwerk Polder 12 sind es            9,27 Euro je Hektar

und für den Deich Zarow                            20,95 Euro je Hektar.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

  6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache