28.05.2020 - 6.4 Aufstellungsbeschluss Einbeziehungssatzung "Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Eheleute Heide-Marie und Günter Gärtner stellen den Antrag zur Erstellung einer Einbeziehungssatzung für das Flurstück 157 (teilw.) der Flur 3 der Gemarkung Ahlbeck. Es ist beabsichtigt auf diesem Flurstück, anschließend an das vorhandene Wohngebäude Haus-Nr. 19 a, 1 bis max. 3 Wohngebäude zu errichten. Die Antragsteller verpflichten sich die mit der Satzung entstehenden Kosten zu tragen. Gemäß § 34 (4) Nr. 3 kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Mit dieser Einbeziehungssatzung „Vorsee – Schwarzer Grund“ soll die, im beigefügten Flurkartenauszug gekennzeichnete Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingezogen werden.   

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, für das Flurstück 157 (teilweise), der Flur 3, der Gemarkung Ahlbeck die Einbeziehungssatzung „Vorsee - Schwarzer Grund“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.   

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache