08.11.2022 - 6.9 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung Lübs hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haulhaltskonsolidierungskonzeptes vom 15.03.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll um mindestens 2 % zum 01.01.2023 angehoben werden. In der Tabelle wird die finanzielle Auswirkung von einer Erhöhung des Hebesatzes von 2 % und von 5 % dargestellt.

 

 Hebesatz 

     12 %

      15 %

  finanzielle      Auswirkung

  760,00 €

  1900,00 €

 

Herr Storm verliest den Sachverhalt und macht Ausführungen zu den Varianten.

Die Gemeindevertreter sind sich im Gesprächsverlauf darüber einig den Hebesatz moderat zu erhöhen.

Einstimmig wird ein Hebesatz von 13 % beschlossen.

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=617&TOLFDNR=11600&selfaction=print