08.11.2022 - 6.4 Straßenreinigungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bezugnehmend auf die Drucksache 22/066/23 wurde die Verwaltung beauftragt, die bestehende Straßenreinigungssatzung anzupassen. Die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung der Gehwege soll zukünftig wieder der Gemeinde obliegen. Die Satzung dient als Grundlage der entstehenden Gebührensatzung für die Straßenreinigung. Auf Grund zahlreicher Änderungen wurde eine neue Satzung erstellt und die alte Satzung im § 9 außer Kraft gesetzt.

 

Herr Schulz gibt zu bedenken, dass die Kehrung nicht rechtzeitig erfolgen kann. Weiterhin führt er an, dass in der Ortslage Heinrichshof der beseitigte Schnee durch den Straßenräumdienst wieder zurück auf den Gehweg befördert werden könnte. Die Gemeindevertreter diskutieren die Anmerkungen und kommen zu dem Entschluss, dass in die Satzung in der vorliegenden Fassung durchgeführt werden solle. Sollten sich nach der Saison Umstände ergeben, die zur Änderung der Satzung führen könnten so wolle man dies prüfen und ggf. umsetzen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, der neuen Straßenreinigungssatzung zu zustimmen und gleichzeitig die Straßenreinigungssatzung vom 20.03.2006 außer Kraft zu setzen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=617&TOLFDNR=11595&selfaction=print