08.11.2022 - 6 Information über Möglichkeiten zur Wohnraumsich...

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Wortprotokoll

Die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Witt informiert:

Bei den Ämtern Usedom-Nord und Usedom-Süd wurde sich zur Sache kundig gemacht.

2 grundsätzliche Möglichkeiten bestehen:

a)     Erhaltungssatzung für den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Altwarp

b)     Text-Bebauungsplan

Die Erhaltungssatzung wäre der praktikablere und kostengünstigere Weg. Hierbei (Nutzungsänderung, Neubau etc.) wäre dann immer die Genehmigung der Gemeinde erforderlich, auch wenn es sich nicht um baugenehmigungspflichtige Vorhaben handelt. Auch die Siedlung könnte zusätzlich von der Satzung erfasst werden; die Entscheidung liegt bei der Gemeinde. In dem Fall wäre dieser zusätzliche Geltungsbereich entsprechend (kartenmäßig) auszuweisen.

Verstöße gegen die Genehmigungspflicht würden Ordnungswidrigkeiten darstellen und könnten entsprechend geahndet werden.

Ein beispielhaftes Satzungsmuster hat sie den Gemeindevertretern heute zur Verfügung gestellt.

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=605&TOLFDNR=11583&selfaction=print