08.11.2022 - 7.1 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 7/2022 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeinde Altwarp beabsichtigt, auf Antrag des Grundstückseigentümers, für weitere Außenbereichsflächen, welche direkt an den Innenbereich angrenzen, Baurecht zu schaffen. Aus diesem Grund soll hierfür ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Alle die mit der Planung entstehenden Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

Verwaltungsmitarbeiterin Frau Witt erläutert kurz zur Vorlage:

Die Neubebauung würde straßenbegleitend zulässig sein und würde voraussichtlich 2 Häuser umfassen. Der B-Plan muss im 2-stufigen Verfahren aufgestellt werden.

 

Nach kurzer Debatte fasst die Gemeindevertretung folgenden

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

  1. Für die Flurstücke 114/4 und 112/1 teilw. der Flur 2, Gemarkung Altwarp, gelegen südlich der Hafengasse, angrenzend an den Bereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung soll der Bebauungsplan Nr. 6/2022 „Wohnen Hafengasse“ aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung weiterer Bauflächen entlang der Hafengasse.
  3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
  4. Die Größe der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000 qm betragen.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  6. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 3 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
  7. Der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Übersichtspläne des Geltungsbereichs werden mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtlichen Mitteilungsblattes Gelegenheit zu Erörterung und Äußerung gegeben wird.
  8. Kosten der Planung werden vom Grundstückseigentümer übernommen. Dies wird mittels eines städtebaulichen Vertrages gesichert.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

Verwaltungsmitarbeiterin Frau Witt verlässt die Sitzung (18.25 Uhr).

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=605&TOLFDNR=11575&selfaction=print