02.11.2022 - 6.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

  

 

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Der Bericht wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.

Es wird darum gebeten, dass Frau Becker bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung noch einmal einige Punkte näher erläutert.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache