06.10.2022 - 5.6 Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die durch die Gemeindevertretung am 31.05.2022 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 20.06.2022 für das Jahr 2022 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in voller Höhe von 700.000,00 EUR genehmigt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. 

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