06.10.2022 - 5.2 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeinde beabsichtigt die Umsetzung der offiziellen Bekanntmachungstafel im Ort Luckow vor das Grundstück Dorfstr. 76 (ehem. Ronny’s Saloon). Diese Standortänderung ist in der Hauptsatzung zu fixieren (§ 7 Abs. 4).

 

Die anstehende Änderung der Hauptsatzung wird gleichzeitig genutzt, die Satzung an die aktuelle Rechtsentwicklung anzupassen (Doppik-Erleichterungsgesetz, Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik, Kommunalverfassung M-V) sowie - bei zumeist inhaltlich gleicher Grundaussage - rechtliche Unkorrektheiten abzustellen und sprachliche Präzisierungen einzupflegen. Diese Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen.

Unmittelbar praktische Auswirkungen in der vorliegenden Satzungsänderung hat die konsequente Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 7; vor Ort jedoch nachrichtliche Information über öffentliche Gremiensitzungen).

 

Zum Sachverhalt wird informiert, dass die Bekanntmachungstafel lt. Satzung vor dem Grundstück Dorfstraße 70 steht. Diese muss umgestellt werden. Neuer Standort soll die Dorfstr. 76 sein.

Es wird angefragt, ob die Formulierung Bürgermeister/Bürgermeisterin vorgenommen werden muss.

 

Antwort: Dies ist nicht notwendig

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow in der Fassung gemäß der Anlage der Beschlussvorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache