06.10.2022 - 3 Anfragen der Sitzungsteilnehmer zur Niederschri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krüger möchte wissen, wie der Sachstand zu der Schimmelbildung in den Nebenräumen der Feuerwehr ist.

 

Antwort:

Lt. Information von Frau Fleck fand eine Begehung mit der Fa. Schmidt statt. Das Hauptmannbüro wird geputzt. Ebenfalls werden dieses Jahr noch vor dem Frost die

Außenwände (Salpeter) geputzt und Schimmelfarbe aufgetragen.

 

Zum Wasserschaden in den Toiletten auf den Wasserwanderrastplatz Rieth informiert Herr Schöne, dass die Gesamtrechnung 4.000,00 € beträgt. Ein Gutachter ist nicht gekommen. Herr Schöne stellt in den Raum, dass der Gutachter mit Absicht nicht erschienen ist. Die Provinzial hat 1.000,00 € für den Schaden gezahlt. Hätte der Gutachter den Schaden in einer bestimmten Höhe festgestellt, dann hätte die Provinzial diese Summe voll übernommen. M. Dorka und D. Bartelt haben angeboten, sich zu beteiligen. Weiterhin möchten sie mit Gemeinde einen neuen Pachtvertrag abschließen. Der Pachtvertrag wird zu Prüfung zu den Amtsanwälten geschickt.

 

Frau Banse fragt an, wie der Sachstand „Bellini Beach“ ist.

 

Antwort: Es besteht weiterhin Interesse.

 

Herr Schöne informiert weiterhin, dass er mit Frau Neuenfeldt wegen dem Kulturstammtisch telefoniert hat. Frau Neuenfeldt konnte sich aus privaten Gründen in letzter Zeit wenig um den Kulturstammtisch kümmern. Sie würde sich aber jetzt wieder gerne verstärkt einbringen und auch weiterhin die Funktion der Vorsitzenden übernehmen.

Der Sachverhalt Einnahme Miete Dorfgemeinschaftshaus durch Doreen Tillaire ist geklärt.

Zum Bürgersteig Familie Kolata/Reich ist festgestellt worden, dass bis jetzt dort nur gemäht wurde. Frau Preußer und Frau Duchow haben mehrmals Familie Kolata/Reich angeschrieben zwecks der Pflege des Bürgersteiges. Die Gemeinde darf keine Ersatzvornahme durchführen.

Der Bauhof darf die Reparatur der Löcher im Kreuzungsbereich Christiansberger Straße/Christiansberg nicht durchführen (Eingriff in den Straßenverkehrsbereich). Der Landkreis muss die Straßenreparatur veranlassen.

 

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Beschluss:

Die Niederschrift wird einstimmig und ohne Änderungen genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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