22.09.2022 - 6.2 Grundsatzbeschluss Winterdienst 2022/23

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Um eine einheitliche Regelung für die Winterdienstausführung auf den Gehwegen zu finden, möchte die Gemeinde, dass die Gehwege durch den Gemeindearbeiter im Winter geräumt und gestreut werden. Es soll eine Kalkulation erstellt werden, dass die entstehenden Kosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen werden können. Eine Gebührensatzung ist zu erstellen. Die bestehende Straßenreinigungssatzung muss angepasst werden.

 

Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben 25 % der anfallenden Kosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden Winterdienstaufwendungen werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei entrichtet die Gemeinde für ihre eigenen Grundstücke ebenfalls entsprechende Kosten (interne Verrechnung). Die Kostenkalkulation soll nur für die Winterperiode 2022/23 erstellt werden.

  

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Ausführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Gemeinde ausführen zu lassen. Eine Gebührenkalkulation ist zu erstellen sowie eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung. Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0