27.10.2022 - 6.9 Genehmigungsverfügung zur ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck wurde am 25.08.2022 durch die Gemeindevertretung beschlossen.  

Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind mit Schreiben vom 20.10.2022 wie folgt bekanntgegeben worden:

 

Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 374.500 EUR wird teilweise in Höhe von 357.100 EUR genehmigt.

 

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.673.000 EUR wird vollständig genehmigt.

  

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Herr Schellhammer erläutert den Sachverhalt und die Gemeindevertreter nehmen die Information zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         0

        0

 

 

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