25.08.2022 - 6.4 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die aufgeführten Grenzen der für die Erheblichkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht bzw. überschritten werden.

Nach Vorlage der Submissionsergebnisse für die Maßnahme "Erschließung B-Gebiet" wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.     

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=573&TOLFDNR=10673&selfaction=print