27.10.2022 - 6.1 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Gebiet der Gemeinde Mönkebude fallen ab 2022 Flächen ( 2,6542 ha) in den Einzugsbereich des WBV „Landgraben“. Dies macht eine Änderung der Satzungsbezeichnung erforderlich. Gleichzeitig ändert sich die Gebührenkalkulation als Anlage zur Satzung.   

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2023 als 3. Änderung zur Satzung

vom 16.05.2019 die Satzungsbezeichnung um den WBV „Landgraben“ zu erweitern und

 

den neuen Gebührensatz i. H. v. 7,68 € je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-Haffküste“

 

und 1,92 € je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Landgraben“,

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Mönkebude i. H. v. 43,76 €/ha und

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen i. H. v. 13,49 €/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache