15.09.2022 - 7.2 Örtliche Bauvorschrift für den Geltungsbereich ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung beabsichtigt eine neue örtliche Bauvorschrift zu beschließen.

Die aus dem Jahr 2015 datierende vorhandene örtliche Bauvorschrift wurde dazu überarbeitet und den zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst.

 

Der Wortlaut soll in § 10 „Einfriedungen“ wie folgt geändert werden:

 

Einfriedungen dürfen in keiner Weise den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen.  Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Die Einfriedung darf nicht blickdicht ausgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind natürliche Bepflanzungen.

 

Die Bürger sind von dieser Änderung im Amtsblatt zu informieren.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt die in der Anlage beigefügte örtliche Bauvorschrift als Satzung mit der o. g. Änderung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         1

        0

 

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Anlagen zur Drucksache