15.09.2022 - 7.2 Örtliche Bauvorschrift für den Geltungsbereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung beabsichtigt eine neue örtliche Bauvorschrift zu beschließen.
Die aus dem Jahr 2015 datierende vorhandene örtliche Bauvorschrift wurde dazu überarbeitet und den zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst.
Der Wortlaut soll in § 10 „Einfriedungen“ wie folgt geändert werden:
Einfriedungen dürfen in keiner Weise den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen. Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Die Einfriedung darf nicht blickdicht ausgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind natürliche Bepflanzungen.
Die Bürger sind von dieser Änderung im Amtsblatt zu informieren.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,2 kB
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