12.07.2022 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-

scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Altwarp hat zur finanziellen Unterstützung des Kinderfestes am 28.05.2022 mit Frau Christine Bocklage, „Kutter Lütt Matten“, Altwarp, einen Sponsoringvertrag über 400,00 € abgeschlossen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sponsoringleistung über 400,00 € von Frau Christine Bocklage, „Kutter Lütt Matten“, Altwarp, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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