22.06.2022 - 6.1 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2022...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die durch die Gemeindevertretung am 15.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite und der Investitionskrdeite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 06.04.2022 für das Jahr 2022 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 861.000,00 EUR und für das Jahr 2023 anteilig in Höhe von 1.680.000,00 EUR genehmigt.

Der Kassenkreditrahmen für das Jahr 2022 wurde mit 900.000,00 EUR und für das Jahr 2023 mit 1.900.000,00 EUR beantragt.

 

Die Genehmigung der geplanten Investitionskredite in Höhe von 192.600,00 € für das Jahr 2022 und 711.000,00 € für das Jahr 2023 wurde versagt.

 

Bei der Prüfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde festgestellt, dass:

  1. Mit dem fehlenden Haushaltsausgleich in der Planung verstößt die Gemeinde Mönkebude gegen § 43 Absatz 6 KV M-V i.V.m. § 16 Absatz 1 GemHVO.

 

  1. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann als weggefallenen bescheinigt werden.

 

  1. Gemäß § 81 Abs. 1 KV M-V wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2021 zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts insoweit beanstandet, als das Ziel eines gesetzmäßigen Haushaltssicherungskonzepts nicht hinreichend Berücksichtigung findet. Von dieser Beanstandung nicht umfasst sind die im Haushaltssicherungskonzept ausgewiesenen eigenen Maßnahmen der Gemeinde.

 

Herr Winter stellt die Genehmigungsverfügung vor. Die Investitionskredite wurden versagt. Die Maßnahmen können über den Kassenkreditrahmen vorfinanziert werden.

Die Gemeinde hat im laufenden Bereich ein unterjähriges Defizit von ca. 300.000 €

Die pflichtigen Maßnahmen wurden befürwortet. Die freiwilligen Maßnahmen wurden kritisch beleuchtet. Der Bereich Tourismus als überwiegend freiwillige Leistung hat einen erheblichen Anteil am Defizit. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat angeordnet mit geeigneten Konsolidierungsmaßnahmen das Defizit aus dem Jahr 2022 im Jahr 2023 weiter abzubauen. Herr Winter berichet, dass hierzu Einsparmaßnahmen mit einem Wert von ca. 90.000 € erzielt werden sollen.

Hierzu macht auf Möglichkeiten der Ertragsmehrung aufmerksam. Bei den Aufwendungen sieht er das Einsparpotential kritisch. Der BgA ist erst dann erfolgreich, wenn er positive Zahlen für die gesamte Gemeinde erwirtschaftet.

 

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Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

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