16.06.2022 - 6.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gramb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

 

Frau S. Stein berichtet, dass der Finanzausschuss seine Empfehlung ausgesprochen hat.

Die rückwirkende Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sind die wesentlichen Änderungen nach 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grambin für das Haushaltsjahr 2022. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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