21.06.2022 - 7 Diskussion über die Erhebung einer Miete für da...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Herzfeld informiert, dass vor ca. 3 Wochen mit der Amtsverwaltung eine Begehung und Besichtigung der konkreten örtlichen Situationen erfolgt ist. Im Ergebnis muss ein Werbeschild von Frau Lange entfernt werden, da es sich im öffentlichen Raum befindet und diesen einschränkt.

Ziel der Gemeinde ist es, die Aufstellung von Werbeschildern in geordnete Bahnen zu lenken (immer schriftlicher Antrag, dann Bescheidung); der finanzielle Faktor, also Einnahmen, ist nachrangig. Bei Werbeschildern auf Privatland ist die mögliche gemeindliche Einnahme ohnehin nicht relevant, da keine entsprechende Gebührensatzung besteht. Bei der Aufstellung auf Gemeindeland käme ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchname des Grund und Bodens in Betracht. Auch wurden einigen Personen von vormaligen Bürgermeistern die Zustimmung zur Schilderaufstellung nur mündlich erteilt.

 

Frau Jennricke stellt die Idee eines zentralen Werbeträgers/-schildes am Ortseingang in den Raum. Damit würde Einheitlichkeit und Ordnung reingebracht werden.

Frau Ottenstein betrachtet dafür auch den Standort Dreiangel als geeignet.

 

Der von der Bürgerin Frau Lange aufgebrachte Disput zur Zulässigkeit der Aufstellung ihres Schildes am Weg zum Strand und den in diesem Zusammenhang an Gemeindevertreterin Ottenstein gerichteten Vorwurf wird abgebrochen, da fehl im heutigen Rahmen.

 

Die Gemeinvertretung diskutiert zur Sache.

 

Die Gemeindevertretung verständigt sich darauf, dass es künftig für die Aufstellung von Werbeträgern immer eines schriftlichen Antrages an die Gemeinde bzw. das Amt bedarf. Zur Kostenfrage (Gebührenfreiheit) will sie sich gesondert positionieren. Der Bürgermeister wird sich mit der Verwaltung bzgl. eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses (Beschlussvorlage) abstimmen.

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=542&TOLFDNR=9966&selfaction=print