21.06.2022 - 8.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

Für die Ortsverschönerung (Anschaffung von Strandkörben für den Strand Altwarp) hat die Gemeinde Altwarp hat von den in der Anlage aufgeführten Personen Spendengelder in Höhe von insgesamt 7.300,00 € erhalten.

 

Der Gesamtspendenbetrag beläuft sich gemäß der beigefügten Auflistung (Stand 14.06.22) auf 7.680,00 €, macht der Bürgermeister aufmerksam. Für den Differenzbetrag ist keine Beschlussfassung erforderlich, da die einzelnen Zahlbeträge nicht größer 100,00 € sind.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Spendengelder in Höhe von 7.300,00 € von den in der Anlage aufgeführten Personen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache